Bestattungsvorsorge

An vieles ist meistens gedacht: an die Altersversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung oder die private Vorsorge in Form von Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungen. Selbst die Erbschaftsfrage ist oftmals schon mit einem Testament geregelt.
Doch eines wird oft vergessen: rechtzeitig Vorsorge zu treffen durch die Bestattungsregelung und die Absicherung der Bestattungskosten beispielsweise durch eine Sterbegeldversicherung bereits zu Lebzeiten.
Rechtzeitig Vorsorge zu treffen heißt für Sie:
- Nach eigenen Wünschen über die Art und den Umfang seiner dereinstigen Bestattung entscheiden – unbelastet von seelischen Einflüssen.
- Niemand muss seine Familie mit dieser schweren Aufgabe alleine lassen; denn rechtzeitig alles sinnvoll für die Zukunft regeln heißt, den Angehörigen Mühe und finanzielle Sorge zu ersparen.
- Wer Vorsorge trifft handelt verantwortungsvoll, vermeidet Ratlosigkeit und falsche Entscheidungen der Hinterbliebenen, die im Trauerfall seelisch oft tief belastet sind.
Nutzen Sie unseren sachkundigen Rat
Fordern Sie eine persönliche, unverbindliche Beratung an, in unserer Geschäftsstelle oder bei Ihnen zu Hause. Wenn Sie dem Thema Bestattungsvorsorge unvoreingenommen gegenüberstehen, kommen Sie sehr schnell zu dem Schluss: Heute wichtiger denn je!
Wie jeder verantwortungsbewusst Denkende haben auch Sie sicherlich durch den Abschluss von Versicherungen eine Vorsorge für Ihr Leben getroffen – ob in Form von Kranken- bzw. Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Altersvorsorgeversicherung. Diese Arten von Vorsorge sind für Sie selbstverständlich.
Haben Sie schon darüber nachgedacht, welche Kosten Ihre Hinterbliebenen tragen müssen, wenn Sie für Ihre Bestattung nicht vorgesorgt haben?
Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus amtlichen und kirchlichen Gebühren zusammen. Das sind z. B. Kosten der Friedhofsverwaltung, Krematoriumsgebühr, Kirchengebühr und Sterbeurkunde. Dazu kommen die Kosten des Bestatters, Sarg mit Ausstattung, Einbetten des Verstorbenen und Überführungskosten, Druck von Gedenkbildern, Trauerkarten, und Zeitungsanzeigen, die Kosten des Gärtners mit Blumen, Kränzen, Dekorationen, Grabneuanlagen und Grabpflege. Neben diesen direkt mit der Bestattung zusammenhängenden Kosten, können noch weitere anfallen, z. B. Bewirtung der Trauergäste, Wohnungsauflösung und Grabdenkmal.
Erschwerend kommt heute die komplette Streichung des Sterbegeldes seit 1989 dazu und das trifft uns alle!
Alle gesetzlichen Krankenkassen (also die AOK, Ersatz- sowie Innungs- und Betriebskrankenkassen) zahlten ab 1989 im Sterbefall nur noch einen Einheitssatz von 1055,00 € und mitversicherte Familienangehörige erhielten nur die Hälfte dieses Betrages, also 525,00 €. Ab dem 1. Januar 2003 wurde das Sterbegeld nochmals um 50% gekürzt auf 525,00 € und für Mitversicherte auf 262,50 €. Und wer ab 1989 neu in die gesetzliche Krankenversicherung eintrat, hatte keinen Anspruch auf Sterbegeld. Heute gibt es kein Sterbegeld mehr!
Wir bedauern diese Entwicklung, fühlen uns jedoch verpflichtet, allen, die ja von dem Wegfall des Sterbegeldes betroffen sind, Hilfe anzubieten. Wir zeigen Ihnen wie Sie für sich ganz individuell vorsorgen können, z. B. durch Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder durch eine kostendeckende Bestattungsvorsorge.
Mit dem Abschluss einer Bestattungsvorsorge oder Bestattungsvorsorge-Vertrages haben Sie die Möglichkeit, bereits heute alles festzulegen und können dann absolut sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne durchgeführt wird. Sie planen Ihre Bestattungsart, Trauerfeier und vieles mehr. Ihren Angehörigen, Freunden, sogar Heimleitung im Alten- bzw. Pflegeheim werden somit die im Todesfall schwierigen Entscheidungen abgenommen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung!
Wir, die Mitarbeiter des Bestattungsinstituts Stübinger, gewährleisten Zuverlässigkeit und die Einhaltung Ihrer Anweisungen, damit Sie eine würdige Bestattung in dem von Ihnen gesetzten Rahmen, erhalten.
Weshalb schon zu Lebzeiten die Bestattung regeln?
Den Wünschen des Verstorbenen kann leichter entsprochen werden, wenn er diese schriftlich formuliert hat. Ist nichts anderes festgelegt, sind für die so genannte Totenfürsorge die nächsten Verwandten rechtlich zuständig. Der nichteheliche Lebenspartner z. B. hat keinerlei Recht, die Gestaltung der Trauerfeier, der Beerdigung und des Grabes zu beeinflussen. Dieses Recht kann aber mit einer Verfügung übertragen werden. Die hiermit benannte Person muss soweit wie möglich die schriftlich niedergelegten Vorstellungen des Verstorbenen erfüllen.
Es ist nicht zweckmäßig, die Gestaltung der Trauerfeier und der Bestattung im Testament zu regeln, da das Testament häufig erst nach der Bestattung geöffnet wird. In einem solchen Fall können die Anweisungen nicht mehr berücksichtigt und umgesetzt werden.
Was kann in einem Vorsorgevertrag zu Lebzeiten festgelegt werden?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Bestattung zu Lebzeiten vertraglich mit uns zu regeln. Dieser Vorsorgevertrag kann die Art der Bestattung – Erd-, Feuer- oder Seebestattung, anonyme Beisetzung, die Auswahl des Friedhofes, des Sarges oder der Urne sowie das gewünschte Blumenarrangement enthalten, aber auch weitere Details: z. B. die vom Betroffenen gewünschte Kleidung, wer die Rede für die Trauergemeinschaft hält, welche Musik gespielt wird, ob ein Grabstein oder nur eine Platte gewünscht wird und was darauf geschrieben stehen soll.
Kosten
Bei einer Bestattung entstehen mitunter hohe Kosten die wir nicht beeinflussen können, z. B. die Kosten für Friedhofs- und Einäscherungsgebühren. Auch die finanzielle Absicherung der Bestattung kann in diesem Vorsorgevertrag geregelt werden, wir vom Bestattungsinstitut Stübinger beraten Sie gern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie für sich und für Ihre Familie ganz individuell vorsorgen können. Der Bedarf ergibt sich aus den zu erwartenden Bestattungskosten
Als Richtlinie kann man die durchschnittlichen Bestattungskosten unseres Bestattungsinstitutes in der Vergangenheit zu Grunde legen.
Die Preise enthalten jeweils: Beratung, Terminvereinbarung, Erledigung aller Formalitäten, Absprachen der Trauerfeier, Traueransprache, Abrechnung mit Kassen und Versicherungen, Kosten für den Sarg, Aufbahrung, Überführung, anfallende Grabschachtung, Einbettung, Träger zur Überführung, Grabkreuz, Sargschmuck. Bitte beachten Sie, die amtlichen Bestattungsgebühren, Grabgebühren, Kremationsgebühren usw. kommen jeweils immer hinzu. Nach einem Gespräch mit Ihnen können wir genauere Preisangaben machen.
Folgekosten
Weitere Kosten ergeben sich aus Todesanzeige in der Tageszeitung, Trauerdrucksachen, Sterbebilder, Grabdekoration, Blumengestecke, Schalen und Kränze, Musik, Trauermahl. Folgekosten: erste Grabanpflanzung, Grabdenkmal (Grabstein Neukauf oder Überarbeitung mit Schriftergänzung).
Für die allgemeinen, weiteren Folgekosten muss der Hinterbliebene individuell nach den Wünschen und des Bedarfs mit einem zusätzlichen Aufwand von ca. 1.000 € bis 5.000 € für einen neuen Grabstein rechnen. Man kann davon ausgehen, dass ein Kostenbedarf von ca. 3.000 € bis ca. 8.000 € nötig ist.
Wir zeigen Ihnen wie Sie für sich und Ihre Familie ganz individuell vorsorgen können, z. B. durch Abschluss einer Bestattungskostenversicherung mit Monats- oder Einmalbetrag bzw. durch Abschluss einer kostendeckenden Bestattungsvorsorge.
Übrigens
Der Vorsorgevertrag hat quasi testamentarischen Charakter und ist auch nach dem Tode bindend, so dass niemand mehr nachträglich (außer Sie persönlich) Veränderungen vornehmen kann.